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  • · Nachricht · Sozialversicherung

    Statusfeststellungsverfahren: Neuerungen ab 1.4.22

    | Durch das Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung nach § 7a SGB IV können die Beteiligten eines Auftragsverhältnisses rechtlich verbindlich feststellen lassen, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Für die Durchführung ist die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGBl I 21, 2970) sind nun einige Änderungen zu beachten, die ab dem 1.4.22 gelten. |

     

    Hervorzuheben sind insbesondere folgende Punkte (vgl. hierzu auch BMAS vom 13.8.21 „Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus“):

     

    • Die Einführung einer Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor der Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzeitiger als bisher.

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