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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    „Vorsicht Falle“ bei Ehegatten: Kein Spendenabzug nach Schenkung mit Auflage

    von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Aktuell hat sich das FG Düsseldorf (26.1.17, 9 K 2395/15 E, Abruf-Nr. 192359 ) damit beschäftigt, ob ein Spendenabzug zulässig ist, wenn ein Ehegatte von seinem Partner eine Schenkung mit der Auflage erhält, einen Teil davon an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. So viel vorweg: Der Streitfall zeigt, wie man es möglichst nicht machen sollte. |

     

    1. Sachverhalt

    Ehemann (EM) hatte seiner Ehefrau (EF) einige Monate vor seinem Tod 400.000 EUR geschenkt. Die Auflage: EF sollte von diesem Betrag 100.000 EUR der „B e.V.” sowie 30.000 EUR der gemeinnützigen Organisation „C e.V.” zukommen lassen, was sie in der Folge auch tat. Den bei der Zusammenveranlagung beanspruchten Spendenabzug lehnte das FA jedoch ab, da EF die Zahlungen nicht freiwillig geleistet habe. Bei EM scheiterte der Abzug, weil die Zuwendungsbestätigungen nur der EF erteilt worden waren. Hiergegen klagte die EF vor dem FG Düsseldorf - jedoch ohne Erfolg.

     

    2. Entscheidung

    Das FG Düsseldorf begründete seine Entscheidung wie folgt:

     

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