03.03.2026 · Nachricht · Schenkungsteuer
20.000 EUR zu Ostern: Kein übliches (steuerfreies) Gelegenheitsgeschenk
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Doch was heißt jetzt genau „üblich“? Mit dieser Frage musste sich das FG Rheinland-Pfalz (4.12.25, 4 K 1564/24, Abruf-Nr. 252082 ) beschäftigen und kam zu dem Ergebnis, dass für ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR Schenkungsteuer anfällt, da es sich hierbei nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt.
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