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  • 01.02.2017 · Fachbeitrag · Sachbezüge

    Sind Versandkosten in die 44 EUR-Freigrenze einzubeziehen?

    | Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von maximal 44 EUR (brutto) monatlich, dann fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in die Berechnung der Freigrenze Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen sind. Ergibt sich hierdurch ein Betrag von mehr als 44 EUR, ist der komplette Sachbezug lohnsteuerpflichtig. So lautet zumindest die Sichtweise des FG Baden-Württemberg (8.4.16, 10 K 2128/14, Abruf-Nr. 190614 ). |

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