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  • · Nachricht · Regentief „Bernd“

    Finanzverwaltungen veröffentlichen Katastrophenerlasse

    | Die Auswirkungen des Regentiefs „Bernd“ haben bundesweit zahlreiche Todesfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht. Zudem hat es extreme Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur und am Hab und Gut der Menschen angerichtet. Die jeweiligen Finanzverwaltungen haben schnell reagiert und steuerliche Entlastungsmaßnahmen veröffentlicht. |

     

    Die weitgehend gleichlautenden Katastrophenerlasse betreffen u. a.

    • Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Anpassung von Vorauszahlungen,
    • den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,
    • den Verlust von Buchführungsunterlagen sowie
    • Vergünstigungen bei Einkommen-, Körperschaft- und Lohnsteuer sowie bei der Grund- und Gewerbesteuer.

     

    PRAXISTIPP | Für Unternehmer besonders wichtig erscheint der Hinweis zum Verlust von Buchführungsunterlagen. Sind unmittelbar durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen.

     

     

    Das BMF hat zudem mit Schreiben vom 23.7.21 umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen erlassen.

     

    Quelle | FinMin NRW vom 16.7.21, Abruf-Nr. 223576; FinMin Rheinland-Pfalz vom 16.7.21, Abruf-Nr. 223577; Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vom 19.7.21, Abruf-Nr. 223616; BMF-Schreiben vom 23.7.21, III C 2 - S 7030/21/10008 :001, Abruf-Nr. 223697

    Quelle: ID 47541420

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