Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.06.2018 · Nachricht · Private Veräußerungsgeschäfte

    Keine Spekulationssteuer auf häusliches Arbeitszimmer?

    | Wer ein selbstgenutztes Einfamilienhaus innerhalb der 10-Jahres-Frist des § 23 EStG verkauft, muss dennoch grundsätzlich keine Einkommensteuer zahlen, da Wirtschaftsgüter ausgenommen sind, die im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Köln (20.3.18, 8 K 1160/15, Abruf-Nr. 201550 ) soll ein Veräußerungsgewinn auch dann in vollem Umfang steuerfrei sein, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents