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  • · Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte

    Fallstricke des § 23 EStG beim Verkauf eines zuvor unentgeltlich übertragenen Grundstücks

    von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Die Praxis zeigt es immer wieder: Den Fällen des § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) wird zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Gerade die Veräußerung von Grundstücken, die zuvor unentgeltlich übertragen wurden, wird hier außer Acht gelassen. Dass aber gerade in diesem Bereich einige Fallstricke lauern, verdeutlichen die folgenden Beispiele. |

    1. Schenkung eines Grundstücks des Privatvermögens

    Soll das schenkweise erhaltene Grundstück veräußert werden, löst dieser Vorgang, wenn man die Rechtsposition des Beschenkten isoliert betrachtet, keine Rechtsfolgen nach § 23 EStG aus. Denn die Schenkung des Grundstücks als unentgeltlicher Vorgang führt beim Beschenkten nicht zu einer Anschaffung i. S. des § 23 EStG.

     

    Allerdings muss die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 3 EStG beachtet werden. Danach ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung des Wirtschaftsguts durch den Rechtsvorgänger bei einem unentgeltlichen Erwerb zuzurechnen. Ist also zum Zeitpunkt der geplanten Grundstücksveräußerung die zehnjährige Veräußerungsfrist, berechnet von der Anschaffung oder Herstellung durch den Rechtsvorgänger, noch nicht abgelaufen, kann eine Besteuerung nach § 23 EStG erfolgen.

        

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