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  • 02.11.2023 · Fachbeitrag · Pkw-Privatnutzung

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Privatnutzung des Pkw trotz Nutzungsverbot?

    | Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug vom GGf auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach der Ansicht des FG Münster (28.4.23, 10 K 1193/20 K,G,F, Rev. BFH: I R 33/23, Abruf-Nr. 237191 ) auch dann, wenn die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten ist und insbesondere dann, wenn der GGf kein Fahrtenbuch führt. Das FG Münster hat in seiner Urteilsbegründung insbesondere die bisherige Rechtsprechung des BFH gegenübergestellt: |

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