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  • · Fachbeitrag · Pkw im Betriebsvermögen

    BVerfG muss entscheiden: Veräußerungsgewinn für gemischt genutzten Pkw voll steuerpflichtig?

    von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Nahezu jeder Betriebsinhaber nutzt einen dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw zum Teil privat. Wird das Fahrzeug später verkauft, versteuert das FA den kompletten Veräußerungsgewinn. Das gilt auch für den privat genutzten Anteil. Doch das könnte sich bald ändern. Denn in dieser Frage ist eine Verfassungsbeschwerde unter dem Az. 2 BvR 2161/20 anhängig. MBP macht Sie mit den Einzelheiten vertraut. |

    1. Das typische Pkw-Modell in der Praxis

    Nutzen Unternehmer einen Pkw zu mindestens 10 % für betriebliche Zwecke, dann haben sie die Wahl: Sie können den Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen oder als Privatvermögen behandeln. Wird der Pkw aber zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich zwangsläufig in vollem Umfang um Betriebsvermögen. Das wirkt sich wie folgt aus:

     

    • Sämtliche Kfz-Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (Abschreibung, Treibstoff, Reparaturen, Versicherungen, Steuern etc.).
      

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