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  • 01.04.2015 · Fachbeitrag · Personengesellschaften

    Zur richtigen Abschreibung in der Ergänzungsbilanz

    | Sofern der Kaufpreis für den Gesellschaftsanteil über dem Buchwert des Kapitalkontos liegt, sind die Mehrwerte in einer positiven Ergänzungsbilanz auszuweisen. Die darin erfassten Anschaffungskosten sind so fortzuführen, dass der Gesellschafter soweit wie möglich einem Einzelunternehmer gleichgestellt wird, dem Anschaffungskosten für entsprechende Wirtschaftsgüter entstanden sind. Deshalb sind AfA auf die im Zeitpunkt des Anteilserwerbs geltende Restnutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Gesellschaftsvermögens vorzunehmen (BFH 20.11.14, IV R 1/11, Abruf-Nr. 174683 ). |

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