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  • · Fachbeitrag · Personengesellschaften

    Häufiger Fehler in der Praxis: StB-Kosten für Feststellungserklärung steuerlich nicht absetzbar

    von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Für die Einkünfte einer Personengesellschaft ist jährlich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung beim FA abzugeben. Da diese regelmäßig von einem Steuerberater erstellt wird, entstehen Kosten. Die Erfahrungen in Betriebsprüfungen zeigen, dass diese Kosten oft als Betriebsausgaben oder Werbungskosten deklariert werden. Zudem wird ein Vorsteuerabzug beansprucht. Doch das ist falsch! |

     

    1. Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

    Seit Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung können diese Aufwendungen nur dann steuermindernd abgesetzt werden, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Dafür ist es erforderlich, dass die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gewinns bzw. der Einkünfte der Personengesellschaft stehen.

     

    Beachten Sie | Damit lassen sich die Kosten der Gewinn- oder Überschussermittlung absetzen (z. B. Kosten der Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses in Form einer Bilanz oder EÜR, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung).

     

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