03.01.2013 · Fachbeitrag · Pauschalierung nach § 37b EStG
Keine Pauschalsteuer auf Aufmerksamkeiten an Kunden
Zuwendungen des Steuerpflichtigen an seine Arbeitnehmer, die als Aufmerksamkeiten (R 19.6 LStR) anzusehen sind und deren Wert 40 EUR nicht übersteigen, sind nicht in die Pauschalierung nach § 37b EStG einzubeziehen. Nach einer Verfügung der OFD Frankfurt (10.10.12, S 2297b A - 1 St 222, Abruf-Nr. 123841 ) gilt diese Erleichterung nun auch für Zuwendungen an Dritte. Diese Vereinfachung ist – nach Informationen des DStV vom 6.12.12 – bundesweit anzuwenden.
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