03.02.2020 · Nachricht · Pauschalbesteuerung
Neue Verdienstgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten
Die Verdienstgrenzen für die Pauschalbesteuerung bei einer kurzfristigen Beschäftigung wurden mit Wirkung zum 1.1.20 angehoben. Der durchschnittliche Verdienst pro Arbeitstag beträgt maximal 120 EUR (2019: 72 EUR). Pro Arbeitsstunde gilt ein Betrag von maximal 15 EUR (2019: 12 EUR).
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