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  • 03.02.2020 · Nachricht · Pauschalbesteuerung

    Neue Verdienstgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten

    | Die Verdienstgrenzen für die Pauschalbesteuerung bei einer kurzfristigen Beschäftigung wurden mit Wirkung zum 1.1.20 angehoben. Der durchschnittliche Verdienst pro Arbeitstag beträgt maximal 120 EUR (2019: 72 EUR). Pro Arbeitsstunde gilt ein Betrag von maximal 15 EUR (2019: 12 EUR). |

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