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  • 03.01.2017 · Fachbeitrag · Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Führt die Auflösung zu laufendem Gewinn oder zu Aufgabegewinn?

    Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, ist er grundsätzlich bei der Ermittlung des begünstigten Aufgabegewinns und nicht als laufender Gewinn zu erfassen (FG Niedersachsen 14.6.16, 13 K 33/15, Abruf-Nr. 190546 ).