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  • · Fachbeitrag · Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

    GbR-Neuregelungen beachten und umsetzen

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurde das Recht der Personengesellschaften reformiert. Insbesondere für die GbR wurden viele Bestimmungen geändert oder neu eingefügt. Das Gesetz wurde bereits Mitte 2021 im BGBl (I 21, 3436) verkündet, es tritt aber „erst“ zum 1.1.24 in Kraft. Daher sollte in den nächsten Monaten geprüft werden, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. |

     

    1. Rechtsfähigkeit

    Die Rechtsfähigkeit der als Außengesellschaft auftretenden GbR ist seit dem Urteil des BGH (29.1.01, II ZR 331/00) anerkannt. Die neu gefassten §§ 705 ff. BGB übernehmen dies und gehen von der Rechtsfähigkeit der GbR aus.

     

    MERKE | Von der rechtsfähigen GbR ist die nicht rechtsfähige GbR abzugrenzen. Für diese reinen Innengesellschaften enthalten die §§ 740 ff. BGB spezielle Regeln.

      

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