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  • 02.06.2015 · Fachbeitrag · Minijobs

    Keine Pauschalierungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

    | Arbeitgeber können wählen, ob sie eine geringfügige Beschäftigung pauschal nach § 40a Abs. 2 EStG oder nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuern. Entscheidet sich der Arbeitgeber gegen die pauschale Versteuerung, muss er den Minijobber darauf nicht hinweisen. Mit dieser Entscheidung hat das BAG (13.11.14, 8 AZR 817/13, Abruf-Nr. 174231 ) die Schadenersatzklage einer Minijobberin abgewiesen. Durch die Abrechnung nach der Steuerklasse III mussten sie und ihr Ehegatte im Zuge der Zusammenveranlagung insgesamt 1.327,95 EUR mehr Steuern zahlen. |

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