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  • 02.12.2025 · Nachricht · Mietwohnungsneubau

    Kein § 7b EStG bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

    | Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG ist nicht zu gewähren, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des Wohnungsbestands (BFH 12.8.25, IX R 24/24, Abruf-Nr. 250809 ; BFH, PM Nr. 68/25 vom 23.10.25). |