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  • 05.09.2022 · Nachricht · Lohnsteuerpauschalierung

    Führungskräftefeier als privilegierte Betriebsveranstaltung?

    | Nach Ansicht des FG Köln (27.1.22, 6 K 2175/20, Abruf-Nr. 228696 ) findet die pauschale Besteuerung (Steuersatz von 25 %) für Betriebsveranstaltungen keine Anwendung auf Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen (hier: Vorstands- bzw. Führungskräfte-Weihnachtsfeier). |

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