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  • 06.06.2016 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Sachbezüge: Gebühren für Kartenabwicklung kein Arbeitslohn

    | Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von maximal 44 EUR monatlich, dann fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Nach einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene sind vom Arbeitgeber getragene Gebühren für die Bereitstellung (Setup-Gebühren) und das Aufladen von Wertguthabenkarten kein geldwerter Vorteil. Demzufolge ist die 44 EUR-Freigrenze hierdurch nicht betroffen (Thüringer Landesfinanzdirektion, Mitteilungen zum Lohnsteuer-Arbeitgeberrecht Nr. 3/2015 vom 23.12.15, Abruf-Nr. 185093 ). |

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