02.04.2026 · Nachricht · Lohnsteuer
Abschiedsfeier des Arbeitgebers führt nicht zu Arbeitslohn
| Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (BFH 19.11.25, VI R 18/24, Abruf-Nr. 252714 ; BFH, PM Nr. 10/26 vom 24.2.26; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig