Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.04.2026 · Nachricht · Lohnsteuer

    Abschiedsfeier des Arbeitgebers führt nicht zu Arbeitslohn

    | Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (BFH 19.11.25, VI R 18/24, Abruf-Nr. 252714 ; BFH, PM Nr. 10/26 vom 24.2.26; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR). |