Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.02.2014 · Fachbeitrag · Löhne und Gehälter

    Vom Arbeitgeber übernommene Bußgelder sind Arbeitslohn

    | Übernimmt eine Spedition die Bußgelder, die gegen die Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind, handelt es sich dabei um Arbeitslohn (BFH 14.11.13, VI R 36/12, Abruf-Nr. 140286 ). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents