Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.05.2016 · Fachbeitrag · Löhne und Gehälter

    Streuwerbeartikel können zur Steuerfalle werden

    | Sachzuwendungen, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten 10 EUR nicht übersteigen, gelten bei der Pauschalierung nach § 37b EStG als Streuwerbeartikel und müssen nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer einbezogen werden. Die OFD Karlsruhe (LSt Aktuell, Ausgabe 2/15 vom 18.12.15, Abruf-Nr. 146593 ) weist darauf hin, dass diese Regelung bei der regulären Lohnversteuerung von Arbeitnehmern nicht anzuwenden ist. Das Problem: Wird die 44 EUR-Freigrenze durch mehrere (ggf. auch geringwertige) Sachzuwendungen überschritten, unterliegen sämtliche Zuwendungen der regulären Lohnversteuerung. Hier gilt es, gegenzusteuern. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents