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  • · Nachricht · Löhne und Gehälter

    Meldung zur Sozialversicherung: Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ ab 2021 entfallen

    | Das Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ wurde mit Wirkung ab 2021 aus dem Arbeitgeber-Meldeverfahren entfernt (Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl I 20, 1248). Der Grund: In der Praxis bestand seit vielen Jahren Unsicherheit über die Verwendung des Kennzeichens. Nach Überprüfung der verschiedenen Konstellationen wurde festgestellt, dass dieses Kennzeichen nicht zwingend benötigt wird.

    Quelle: ID 47056854

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