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  • · Fachbeitrag · Löhne und Gehälter

    Inflationsausgleichsprämie: Diese Arbeitnehmer sind begünstigt!

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Durch die in § 3 Nr. 11c EStG geregelte Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die in der Zeit vom 26.10.22 bis Ende 2024 erfolgen kann, wobei auch anteilige Zahlungen möglich sind. Der Beitrag zeigt unter Berücksichtigung der vom BMF veröffentlichten FAQ (Stand: 5.4.23), welche Arbeitnehmer von der Inflationsausgleichsprämie profitieren können. |

     

    1. Begünstigte Arbeitnehmer

    Eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie können nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten ‒ und zwar unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung. Hier einige Beispiele:

     

    • Kurzfristig Beschäftigte und Minijobber
      

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