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  • 03.05.2019 · Nachricht · Löhne und Gehälter

    BFH bestätigt: „Sensibilisierungswoche“ führt zu Arbeitslohn

    | Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu (BFH 21.11.18, VI R 10/17, Abruf-Nr. 207948 ; BFH, PM Nr. 18 vom 27.3.19). Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 EStG kommt aber zumindest eine Steuerbefreiung von bis zu 500 EUR (Freibetrag) in Betracht. |