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  • 04.01.2024 · Nachricht · Löhne und Gehälter

    Bestimmung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen nach § 3b EStG: Tatsächlicher Lohnzufluss ist nicht entscheidend

    | Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in Höhe bestimmter Zuschläge zum Grundlohn steuerfrei (§ 3b EStG). Grundlohn ist dabei der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zusteht. Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließt, ist für die Bemessung der Steuerfreiheit der Zuschläge nicht relevant (BFH 10.8.23, VI R 11/21, Abruf-Nr. 237981 ). |

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