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  • · Nachricht · Kurzarbeitergeld

    Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 30.6.23 verlängert

    | Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung nun per Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert. |

     

    Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld regelt:

    • Kurzarbeitergeld kann gezahlt werden, wenn mindestens 10 % (regulär ein Drittel) der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
    • Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.

     

    Beachten Sie | Auch Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30.6.23.

     

    Quelle | Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld vom 19.12.22, BAnz AT 21.12.22 V3; Die Bundesregierung: „Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert“ vom 14.12.22

    Quelle: ID 48976843

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