02.04.2026 · Nachricht · Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
Neue Meldepflicht für Kryptowerte
| Durch das Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz; BGBl I 25, Nr. 352) wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Meldung der Anbieter an das BZSt hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu erfolgen. Das BMF (14.1.26, IV D 3 – S 1316/00708/051/004, Abruf-Nr. 253107 ) hat diesen Datensatz jüngst bekanntgegeben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig