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  • 02.04.2026 · Nachricht · Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz

    Neue Meldepflicht für Kryptowerte

    | Durch das Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz; BGBl I 25, Nr. 352) wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Meldung der Anbieter an das BZSt hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu erfolgen. Das BMF (14.1.26, IV D 3 – S 1316/00708/051/004, Abruf-Nr. 253107 ) hat diesen Datensatz jüngst bekanntgegeben. |