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  • · Fachbeitrag · Kostendeckelung bei Leasing-Pkw

    Leasingsonderzahlung ist auch bei Einnahmen-Überschussrechnung zu verteilen

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Der BFH (17.5.22, VIII R 11/20, VIII R 21/20, VIII R 26/20) hat folgende Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt: Die bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung für einen Firmen-Pkw ist für Zwecke der Kostendeckelung auch dann periodengerecht auf die Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen, wenn der Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird. |

     

    1. Hintergrund

    Erfolgt die Besteuerung der privaten Nutzungsentnahme anhand der Ein-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG), kann es vorkommen, dass der Privatnutzungsanteil über den Gesamtkosten des Pkws liegt. In diesen Fällen ist die Kostendeckelung zu prüfen (vgl. hierzu BMF 18.11.09, IV C 6 - S 2177/07/10004, Rz. 18):

     

    • Beispiel

    Einnahmen-Überschussrechner A least einen Firmen-Pkw:

    • Laufzeit: 36 Monate
    • Sonderzahlung: 21.000 EUR (= sofort abzugsfähige Betriebsausgaben)
    • monatliche Leasingraten: 180 EUR
    • jährliche Pkw-Gesamtkosten: 4.000 EUR (Leasingraten, Benzin etc.)
    • Bruttolistenpreis: 70.000 EUR
     

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