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  • · Fachbeitrag · Kassenführung

    Elektronische Kassen und Aufzeichnungen: BMF veröffentlicht den AEAO zu § 146a

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln 

    | Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.16 wurde mit § 146a AO eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme eingeführt. Das BMF (17.6.19, IV A 4 - S 0316-a/18/10001 , Abruf-Nr. 209442 ) hat nunmehr einen Anwendungserlass veröffentlicht, der § 146a AO näher präzisiert. |

    1. Sachlicher Anwendungsbereich

    Bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 1.1.20 grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht:

     

    • einem Sicherheitsmodul,
     

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