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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Verzicht auf Pensionsansprüche als Steuerfalle

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner GmbH auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, resultieren daraus unliebsame steuerliche Folgen, wie ein aktuelles Urteil des BFH (23.8.17, VI R 4/16, Abruf-Nr. 197816 ) zeigt. Interessant ist aber auch die Aussage des BFH zum Pensionsverzicht zur Vermeidung einer Überversorgung. |

     

    1. Steuerfolgen im Überblick

    Der Verzicht auf eine bereits erdiente werthaltige Pensionsanwartschaft ist regelmäßig durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und stellt eine verdeckte Einlage dar, die zu einem Zufluss von Arbeitslohn führt, ohne dass tatsächlich Geld geflossen ist! Die Bewertung erfolgt mit dem Teilwert der Pensionsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers. Der Auflösungsbetrag der Rückstellung ist insoweit irrelevant.

     

    Beachten Sie | Eine andere Wertung kommt nur in seltenen Fällen in Betracht, wenn auch ein fremder Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen die Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte.

     

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