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  • 02.07.2025 · Nachricht · Kapitalgesellschaften

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Vermietung einer Wohnung an den Gesellschafter

    | Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung einer Eigentumswohnung zu (privaten) Wohnzwecken (also im privaten Interesse) eines Gesellschafters zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet werden und sie zudem einen angemessenen Gewinnaufschlag erhält. Vor diesem Hintergrund hat es das FG Niedersachsen (15.8.24, 10 K 255/21, Abruf-Nr. 248295 ) im Streitfall als rechtmäßig beurteilt, dass das FA eine verdeckte Gewinnausschüttung angesetzt hat. |