· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter
Verdeckte Gewinnausschüttung: Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Windeck
Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. So lautet ein interessantes Urteil des BFH (17.6.25, VI R 15/23, Abruf-Nr. 250703 ).
1. Sachverhalt
Im Streitfall ging es (vereinfacht) um einen zu 94 % an einer GmbH beteiligten Steuerpflichtigen, zu dessen Haushalt ein schwerstbehindertes Kind gehörte. Die GmbH war Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem sich zwei freistehende Gebäude befanden.
Zunächst wurde ein Gebäude an den Steuerpflichtigen zu Wohnzwecken vermietet. Die GmbH ließ dann auf eigene Kosten einen Verbindungsbau zwischen den beiden Häusern errichten und nahm zahlreiche, auf die Behinderung des Kindes abgestellte Umbauten vor. Nachfolgend wurden beide Gebäude von dem Steuerpflichtigen und seiner Familie genutzt.
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