Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Nebeneinander von Pension und GF-Vergütung nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung

    von StB Jürgen Derlath, Münster

    | Das FG Münster (25.7.19, 10 K 1583/19 K, Rev. BFH I R 41/19, Abruf-Nr. 211193 ) hat entschieden, dass Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellen. |

     

    1. Sachverhalt

    Bis 2010 war A Alleingesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH. Nach seiner Abberufung aus Altersgründen erhielt er auf der Grundlage einer Pensionszusage monatliche Pensionszahlungen. In 2011 wurde A dann erneut zum Geschäftsführer bestellt. Als Vergütung erhielt er monatliche Zahlungen, die weniger als 10 % seiner früheren Geschäftsführervergütung betrugen. Die Pension zahlte die GmbH weiter.

     

    Das FA behandelte die Pensionszahlungen als vGA. Begründung: Wenn in einer Pensionszusage für den Eintritt des Versorgungsfalls auch das Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft festgelegt ist, liege in Pensionszahlungen trotz Anstellung als Geschäftsführer eine vGA.

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents