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  • 03.02.2020 · Nachricht · Jahresabschluss

    Darlehen: Rückwirkend vereinbarte Verzinsung schützt nicht vor Abzinsung

    Eine rückwirkend auf den Vertragsbeginn vereinbarte Verzinsung eines zunächst unverzinslich gewährten Darlehens ist bilanzsteuerrechtlich unbeachtlich, sofern diese Vereinbarung erst nach dem Bilanzstichtag getroffen wird. Zudem hat der BFH (22.5.19, X R 19/17, Abruf-Nr. 211573 ; PM Nr. 65 vom 10.10.19) in dieser Entscheidung gegen die Höhe des Abzinsungssatzes (5,5 %) keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert – zumindest für Jahre bis 2010.