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  • 04.08.2026 · Nachricht · Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Gutachterausschüsse in ihrer Bedeutung gestärkt

    Der BFH (11.3.26, II R 6/23, Abruf-Nr. 254565 ; PM Nr. 35/26 vom 25.6.26) hat entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien grundsätzlich bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das FG den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären.