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  • 04.10.2017 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistungen

    ESt-Bescheid bei verspäteter Betriebskostenabrechnung änderbar

    | Steuerpflichtige können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen für eine Mietwohnung auch dann noch geltend machen, wenn sie von diesen Aufwendungen durch die Betriebskostenabrechnung erst nach Durchführung der Veranlagung dem Grunde und der Höhe nach Kenntnis erlangt haben (FG Köln 24.8.16, 11 K 1319/16, Abruf-Nr. 195824 ) . Da die NZB (Az. VI B 75/16) des FA nicht erfolgreich war, ist das Urteil rechtskräftig . |