10.07.2018 · Nachricht · Handwerkerleistungen
Kosten für öffentliche Mischwasserleitung nicht begünstigt
Im Gegensatz zu den Kosten für den eigentlichen Hausanschluss zählen die Aufwendungen für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes nicht mehr zum Haushalt i. S. des § 35a Abs. 4 S. 1 EStG. Eine Steuerermäßigung scheidet somit aus (BFH 21.2.18, VI R 18/16, Abruf-Nr. 201752 ; BFH, PM Nr. 32 vom 13.6.18).
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