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  • 25.09.2024 · Nachricht · Handwerkerleistungen

    Keine Steuerermäßigung bei eigenmächtiger Vorauszahlung

    Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind bei einer Vorauszahlung nicht steuerbegünstigt, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen eigenmächtig erbracht wird. Dies hat das FG Düsseldorf (18.7.24, 14 K 1966/23 E, Abruf-Nr. 243273 ) entschieden.