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  • 25.08.2020 · Nachricht · Häusliches versus außerhäusliches Arbeitszimmer

    Notfallpraxis im Wohnhaus: Voller Betriebsausgabenabzug möglich

    | Ist bei einem Behandlungsraum im privaten Wohnhaus eine private (Mit-)Nutzung wegen seiner Einrichtung und tatsächlichen Nutzung praktisch ausgeschlossen, liegt ein betriebsstättenähnlicher Raum selbst dann vor, wenn die Patienten den Raum nur über den privaten Hausflur betreten können. Die Abzugsbeschränkungen für häusliche Arbeitszimmer gelten in diesen Fällen nicht (BFH 29.1.20, VIII R 11/17, Abruf-Nr. 216749 ). |

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