04.01.2022 · Nachricht · Grundsteuererlass
Antrag bei erheblichen Mietausfällen in 2021
Bei erheblichen Mietausfällen in 2021 besteht bis zum 31.3.22 die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen (§§ 34, 35 GrStG).
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