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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Viertes Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick

    | Der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10.6.22 zugestimmt. Damit können steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen in Kraft treten. |

     

    1. Verlängerungen von befristet eingeführten Maßnahmen

    • Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nun auch für Wirtschaftsgüter, die in 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
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