· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Steuerliches Investitionsprogramm soll für mehr Wachstum sorgen
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Der Bundesrat hat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” (BT-Drs. 21/629) am 11.7.25 zugestimmt. Die Investitionsanreize für neues Wachstum sind somit „in trockenen Tüchern.“ Neben der Ausweitung des Forschungszulagengesetzes enthält das Gesetz insbesondere diese Maßnahmen: |
1. Abschreibungen
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.6.25 und vor dem 1.1.28 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann eine degressive Abschreibung genutzt werden. Der %-Satz darf 30 % nicht übersteigen (maximal das Dreifache der linearen Abschreibung).
Beachten Sie | Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde zur Unterstützung der Wirtschaft während der Corona-Pandemie zeitlich befristet eingeführt und zuletzt mit dem Wachstumschancengesetz für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.3.24 und vor dem 1.1.25 angeschafft oder hergestellt worden sind, wieder ermöglicht. Der Abschreibungssatz wurde hier auf 20 % (höchstens das Zweifache der linearen Abschreibung) festgelegt.
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