· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Gesetzliche Krankenversicherung: Wichtige Änderungen ab 2027 und 2028
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) wurde im BGBl (I 26, Nr. 228) verkündet und ist am 30.7.26 in Kraft getreten. Einige Regelungen gelten allerdings erst ab 2027 bzw. ab 2028. Wichtige Aspekte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nachfolgend aufgeführt.
1. Beitragsbemessungsgrenze und Minijobs
In 2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 69.750 EUR jährlich bzw. 5.812,50 EUR monatlich. 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze einmalig (zusätzlich zur regulären Lohnentwicklung) um zusätzliche 3.600 EUR jährlich bzw. um 300 EUR monatlich an.
Der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs beträgt derzeit 13 %. Ab 2027 wird der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber erhöht. Maßgeblich sind dann der allgemeine Beitragssatz sowie der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (das wären zusammen aktuell 17,5 %).
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