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  • · Fachbeitrag · Gesetzesvorhaben

    Grundfreibetrag, Kindergeld und Behinderten-Pauschbeträge sollen ab 2021 steigen

    von Dipl.-Kffr. Christiane Nöcker, Lüdinghausen

    | Die Bundesregierung hat zwei Gesetze mit Breitenwirkung auf den Weg gebracht. Zum einen handelt es sich um das „Zweite Familienentlastungsgesetz“ (BT-Drs. 19/21988 vom 31.8.20), wodurch der Grundfreibetrag, Kindergeld und -freibeträge ab 2021 steigen sollen. Zudem sollen durch das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (BR-Drs. 432/20 vom 7.8.20) die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die Nachweispflichten verschlankt werden. Der Bundestag und der Bundesrat müssen den beiden Gesetzen noch zustimmen. |

    1. Zweites Familienentlastungsgesetz

    Der Kinderfreibetrag soll ab 2021 von derzeit 5.172 EUR (2.586 EUR je Elternteil) auf 5.460 EUR (2.730 EUR je Elternteil) erhöht werden. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll von 2.640 EUR (1.320 EUR je Elternteil) auf 2.928 EUR (1.464 EUR je Elternteil) steigen.

     

    Das Kindergeld soll um 15 EUR je Kind und Monat erhöht werden. Dies bedeutet ab 2021: jeweils 219 EUR für das erste und zweite Kind, 225 EUR für das dritte Kind und 250 EUR für jedes weitere Kind.

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