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  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderung

    Weniger Elterngeld durch neue Berechnungsweise

    | Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs zugestimmt (6.7.12, Drs. 347/12 (B)). Kern der Neuregelung für ab 2013 geborene Kinder ist die bei der Einkommensermittlung vorzunehmende Pauschalierung von Sozialabgaben und Steuern, die sich für viele Arbeitnehmer finanziell nachteilig auswirken wird. |

     

    Bei der Einkommensermittlung werden zukünftig insgesamt 21 % für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Da dieser Prozentsatz um rund 0,5 % über den derzeit tatsächlichen Beitragssätzen liegt, fällt das Einkommen niedriger aus.

     

    Darüber hinaus führt ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse nur noch dann zu einem höheren Elterngeld, wenn die günstigere Steuerklasse in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat; der Wechsel also mindestens sieben Monate vor der Geburt stattgefunden hat.

     

    Beachte | Im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigende Werbungskosten-Freibeträge wirken sich bei der Elterngeldberechnung nicht mehr aus.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 145 | ID 35192600

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