04.08.2026 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung
Minijobs: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann widerrufen werden
Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher galt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1.7.26 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren können. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können ihre Entscheidung nunmehr einmalig rückgängig machen. Darauf hat die Minijob-Zentrale (Mitteilung vom 3.6.26) hingewiesen.
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