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  • 04.08.2026 · Fachbeitrag · Gebäude-Abschreibung

    Eigentumswohnungen im selben Haus: Unterschiedliche Restnutzungsdauern möglich

    Zwei Eigentumswohnungen, die im selben Gebäude (Hauseingang) liegen, können unterschiedliche (wirtschaftliche) Restnutzungsdauern haben. Dies hat das FG Hamburg (3.12.25, 2 K 86/22, Abruf-Nr. 253389) klargestellt und zudem ausgeführt, dass die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer nach § 4 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. des § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist.