· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Verkauf eines hochpreisigen Wohnmobils: Keine Besteuerung nach § 23 EStG
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Windeck
Nach Ansicht des BFH (27.1.26, IX R 4/25, Abruf-Nr. 252715 ; PM Nr. 11/26 vom 24.2.26) ist selbst ein hochpreisiges Wohnmobil ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs i. S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG, sodass ein Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer unterliegt.
1. Hintergrund
Nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG können sich steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte nicht nur bei der Veräußerung von Grundstücken ergeben, sondern auch bei anderen Wirtschaftsgütern. Die hier grundsätzlich geltende einjährige Veräußerungsfrist verlängert sich auf zehn Jahre, wenn das Wirtschaftsgut als Einkunftsquelle genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG). Von der Besteuerung ausgenommen sind jedoch Gegenstände des täglichen Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG).
2. Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Eheleute hatten ein Wohnmobil für ca. 323.000 EUR gekauft und es tageweise an eine GmbH vermietet, deren Gesellschafterin die Ehefrau ist. In der übrigen Zeit stand das Wohnmobil den Eheleuten privat zur Verfügung. Die Mieteinnahmen behandelte das FA als sonstige Einkünfte. Die erklärten Werbungskostenüberschüsse unterlagen dem Verlustausgleichs- und -abzugsverbot des § 22 Nr. 3 S. 3 EStG.
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