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  • 04.07.2024 · Nachricht · Einkommensteuer

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung löst keine ESt aus

    Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Der Nutzungsersatz ist weder ein Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG noch handelt es sich um sonstige Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 3 EStG (BFH 7.11.23, VIII R 7/21, Abruf-Nr. 240444 ; BFH, PM Nr. 16/24 vom 21.3.24).